Wenn der „blaue Pass“ nicht akzeptiert wird …

Geflüchtete können sich mit ihren Identitätsdokumenten kein Geld über Western Union aus dem Ausland schicken lassen. Überweisungen ins Ausland können sie aber sehr wohl machen. Diese Erfahrung machte Leyla (Name von der Redaktion geändert), eine syrische Frau, die berichtet: „Mein in Skandinavien lebender Bruder wollte mir über Western Union 250 Euro schicken. Ich bin zur Postfiliale in Tübingen gegangen und habe meinen blauen Flüchtlingspass vorgelegt, um mich auszuweisen. Die Frau am Schalter hat mir gesagt, dass ich mit diesem Pass kein Geld bekommen kann.“ Das seien die neuen Regeln.

Dass man mit einem blauen Flüchtlingspass zwar in über 160 Länder reisen darf, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterschrieben haben, sich aber gegenüber einer Bank nicht ausweisen kann, ist erstaunlich. tünews INTERNATIONAL hat deswegen bei der Pressestelle der Postbank in Bonn nachgefragt, da die Postbank als Vertragspartner von Western Union den Geldtransfer abwickelt. Danach hat die Mitarbeiterin in Tübingen korrekt gehandelt, wie diese Auskunft zeigt: „Western Union hat der Postbank als ihrem Vertragspartner klare Vorgaben gemacht, welche Dokumente wir zur Legitimierung im Auszahlungsfall anerkennen dürfen. Folgende Dokumente dürfen wir nicht anerkennen: Bescheinigung über die Aufenthaltsgenehmigung, Reiseausweis für Flüchtlinge gemäß Londoner Abkommen vom 15.10.1946, vorläufig ausgestellter Personalausweis oder Reisepass.“ Zum rechtlichen Hintergrund dieser Vorgaben verweist die Pressestelle an Western Union.

Deren Pressearbeit macht eine Agentur in Frankfurt, die folgendes Statement von Western Union übermittelte: „Die Liste der Dokumente, die wir als ausreichenden Identifikationsnachweis akzeptieren, wird in Übereinstimmung mit den deutschen Bundes- und Landesvorschriften festgelegt, um die Transaktionssicherheit für Absender und Empfänger gleichermaßen zu gewährleisten. Wir arbeiten mit unseren Partnern zusammen, um die Liste der Dokumente, die wir als Identifikationsnachweis akzeptieren, auf der Grundlage der oben genannten Grundsätze zu überprüfen.“ Eine Nachfrage, ob daran gedacht sei, die Bestimmungen demnächst zu ändern, wurde nicht bestätigt.

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Hauptpostamt beim Bahnhof in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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