Hunderttausende flüchten vor dem Krieg in der Ukraine

Von Michael Seifert

Die Invasion der russischen Armee in die Ukraine hat eine große Fluchtwelle ausgelöst. Die Zahl der Menschen auf der Flucht steigt täglich. Nach Angaben des UNO-Flüchtlingswerks UNHCR sind bereits mehr als 1,3 Millionen Geflüchtete (Stand 4. März) über die ukrainischen Grenzen in die EU und nach Moldawien gekommen, davon mehr als 750 000 allein nach Polen. Mehr als 130.000 seien schon aus den Nachbarländern der Ukraine weitergereist, auch nach Deutschland. Der UNHCR schätzt, dass bis zu vier Millionen der etwa 40 Millionen BewohnerInnen das Land verlassen werden. Das wäre eine noch größere Zahl als 2015/16, als 2,5 Millionen Menschen nach Europa flüchteten.

BeobachterInnen rechnen damit, dass sich viele der Geflüchteten zu Verwandten und Freunden begeben werden. Viele Menschen aus der Ukraine leben bereits im Ausland, die meisten in Polen und in Italien. Allein in Deutschland leben 331.000 Menschen mit ukrainischen Wurzeln, mehr als die Hälfte davon haben die deutsche Staatsbürgerschaft.

Zur Aufnahme der neuen Geflüchteten planen die EU-Kommission und die Innenminister der EU-Länder, eine seit 2001 rechtlich bestehende Möglichkeit erstmals in Kraft zu setzen: Wenn die normalen Aufnahmeverfahren für Asylsuchende wegen des großen Andrangs nicht mehr durchgeführt werden können, würden alle EU-Mitgliedstaaten das gleiche unbürokratische Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen durchführen. Geflüchtete aus der Ukraine müssten kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen. Sie würden einen vorübergehenden Schutz in der EU für bis zu drei Jahre erhalten.

Auch das Land Baden-Württemberg bereitet sich auf die zu erwartenden Geflüchteten vor, wie das Ministerium für Justiz und Migration mitteilt. Demnach werden die Landeserstaufnahmeeinrichtungen alle Menschen aus der Ukraine, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen, aufnehmen. Ukrainische Staatsangehörige, die sich derzeit visafrei zu einem Kurzaufenthalt hier befinden, können bei den Ausländerbehörden die Erlaubnis für einen weiteren Aufenthalt einholen.

In den Medien wird vielfach über die große Hilfsbereitschaft gegenüber den Geflüchteten an den Grenzen zur EU berichtet. Menschen, die nicht über einen ukrainischen Pass verfügen und wegen des Krieges das Land verlassen wollen wie Studierende oder Beschäftigte aus anderen, z.B. afrikanischen, Ländern, werden aber offenbar tagelang an der Grenze festgehalten. Der UNHCR-Kommissar Grandi betonte deswegen, dass es keine Diskriminierung unter den Menschen geben dürfe, die aus der Ukraine fliehen – alle seien auf der Flucht vor den gleichen Gefahren. Er bezog sich dabei auf Berichte über eine unterschiedliche Behandlung an den Grenzen, über die auch deutsche Medien berichteten.

Quellen: Dokumente von UNHCR, Statistisches Bundesamt, Bundesinnenministerium, Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg.

Aktuell informiert der UNHCR unter: Situation Ukraine Refugee Situation (unhcr.org)

Weitere News zur Ukraine: www.tuenews-ukraine.eu

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Eine Sammelunterkunft für geflüchtete Menschen in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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