Wo Geflüchtete aus der Ukraine Hilfe finden

Von Brigitte Gisel

Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg in ihrer Heimat nach Deutschland flüchten, erhalten hier Unterkunft, Essen und medizinische Versorgung. Im Kreis Tübingen sind dafür die Rathäuser oder Bürgerämter zuständig. Dort sollen Schutzsuchende ihre Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Ukrainerinnen und Ukrainer, die über einen biometrischen Reisepass verfügen, brauchen in vielen europäischen Staaten – darunter auch Deutschland – 90 Tage lang zwar kein Visum. Doch die Meldung bei der Gemeinde ist Voraussetzung, um Sozialleistungen beantragen zu können. Der Antrag wird dann an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Außer für die Städte Tübingen und Rottenburg, die eigene Ausländerbehörden haben, ist dafür das Landratsamt zuständig.
Für Fragen hat der Kreis Tübingen eine Hotline eingerichtet:
0 70 71-2 07 37 00 (montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr)
ukraine@kreis-tuebingen.de

Wohnen: Wer im Kreis Tübingen ankommt und noch keine Unterkunft hat, meldet sich rund um die Uhr beim Ankunftszentrum in der Kreissporthalle Tübingen, Waldhörnlestraße 13. Tagsüber erfolgt dort auch die Registrierung, nachts gibt es zumindest ein Bett und Bettzeug. Wer bei Freunden oder Familienangehörigen untergekommen ist, wendet sich an das nächste Rathaus. Anders als Asylbewerber müssen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nicht in einer Sammelunterkunft wohnen. Wer also Menschen bei sich aufnahmen will, kann freien Wohnraum bei den Gemeinden melden. Der Kreis mietet dann die Räume an. Wer direkt an Betroffene vermietet, muss mit ihnen auch direkt abrechnen.

Sozialleistungen: Menschen mit einem ukrainischen Pass, die vor dem Krieg geflüchtet sind, müssen keinen Asylantrag stellen, um vorläufig in Deutschland leben zu dürfen. Der Schutzstatus gründet auf einer neuen EU-Regelung, die es ihnen ermöglicht, bis auf Weiteres in den Ländern der EU zu bleiben. In Deutschland erhalten sie aber trotzdem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – Kleidung, Essen und medizinische Versorgung.
Arbeiten: Prinzipiell dürfen Schutzsuchende aus der Ukraine nach Auskunft des Bundesinnenministeriums arbeiten. Voraussetzung ist aber eine Genehmigung durch die Ausländerbehörde.

Günstige Lebensmittel: Um bei der Tübinger Tafel günstig Lebensmittel einkaufen zu können, können sich Geflüchtete aus der Ukraine bei einer Beratungsstelle wie z.B. der Jugend- und Familienberatugsstelle des Landkreises eine Bestätigung ausstellen lassen. Mit dieser können sie dann bei der Tafel die „Tübinger Tafel Karte auf Zeit“ abholen. Sie ersetzt zunächst die Kreisbonuscard. Sechs Monate lang können Erwachsene so an einem Tag der Woche für zwei Euro (Kinder kostenlos) Waren abholen. Auch in Rottenburg, Mössingen und Reutlingen gibt es Tafelläden. Mehr Informationen der Tübinger Tafel und alle Beratungsstellen unter:
www.tuebingertafel.de/kreis-bonus-card-tuebingen-auf-zeit

Nahverkehr: Sowohl die Tübinger Stadtbusse als auch die Bussen und Bahnen im Naldo-Verbund können Schutzsuchende aus der Ukraine kostenlos nutzen. Voraussetzung ist ein ukrainischer Pass oder die Fahrkarte „helpukraine“. Dieses Sonderticket der Deutschen Bahn ermöglicht es, nach der Einreise kostenlos zum Zielort zu fahren. Erhältlich ist es an Bahnhöfen.

Menschen aus Drittstaaten: Auch in der Ukraine lebten Menschen, die bereits früher vor einem Krieg in ihrem Heimatland – zum Beispiel aus dem Irak – geflüchtet sind. Der Schutzstatus für Geflüchtete gilt auch für in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge sowie für AusländerInnen, die am Tag des Kriegsausbruchs am 24. Februar in der Ukraine gelebt haben.

Antworten auf viele weitere Fragen gibt es auf der Homepage des Landratsamts Tübingen unter:
www.kreis-tuebingen.de/ukraine
Infos auf Ukrainisch und Russisch finden sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge:
www.bamf.de
und dem Bundesinnenministerium:
www.bmi.bund.de
Hier gibt die Bundesregierung Antworten zu allen wichtigen Fragen auf Ukrainisch:
www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

Quellen: Tübinger Landratsamt, Tübinger Tafel, Bundesinnenministerium, Pro Asyl, Naldo, Deutsche Bahn

Weitere News zur Ukraine: www.tuenews-ukraine.eu

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In der Kreissporthalle in Tübingen werden Geflüchtete aus der Ukraine kurzfristig untergebracht. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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