Erst fielen die Masken. Jetzt entfallen auch die Corona-Tests. Nach den Osterferien müssen sich SchülerInnen in Baden-Württemberg nicht mehr testen. Auch für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ist die Testpflicht zu Ende. Das schreibt das Kultusministerium auf seiner Homepage. Ausnahmen gibt es für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und Schulkindergärten mit dem Schwerpunkt geistige sowie mit dem Schwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung. Dort gilt von Montag, 25. April, bis zu den Sommerferien weiterhin eine Testpflicht. Personal und SchülerInnen dort müssen zweimal pro Woche getestet werden.
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Grundschule auf der Wanne in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.
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