Ukrainische Geflüchtete: Einfacher zum Konto

 

Für Geflüchtete aus der Ukraine ist es einfacher geworden, ein Konto bei einer deutschen Bank zu eröffnen. Inzwischen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) entschieden, dass nicht zwingend ein biometrischer Ausweis vorliegen muss. Akzeptiert werden nun auch andere ukrainische Ausweispapiere in Verbindung mit einem Dokument einer deutschen Behörde. Voraussetzung ist, dass der Name auf dem Dokument mit dem Namen im Ausweis übereinstimmt. Das Landratsamt Tübingen setzt sich mit allen ukrainischen Geflüchteten in Verbindung, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt haben und bisher über kein Konto verfügen. Wer ohne Konto bereits einen Antrag gestellt hat und nun doch ein Konto eröffnen kann, sollte dem Amt die Kontodaten zukommen lassen mit einer E-Mail an:
asylbewerberleistungen@kreis-tuebingen.de
tun22041404

Landratsamt in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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