Urlaubsanspruch

Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub. Dies schreibt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vor. Der Urlaub dient der Erholung. Der oder die Angestellte hat nicht nur Anspruch auf Urlaub, sondern auch auf die Weiterzahlung des Lohns während des Urlaubs. Bei einer Sechs-Tage-Woche haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf mindestens 24 Tage Urlaub, bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage. Dies legt das Bundesurlaubsgesetz fest. Der Arbeitgeber kann seinen Angestellten auch mehr Urlaubstage einräumen. Wer während des Urlaubs erkrankt, dem werden die Krankheitstage, die ein Arzt durch ein Attest bestätigt, nicht als Urlaubstage angerechnet. Gesetzliche Feiertage zählen nicht zum Jahresurlaubanspruch, sondern sind zusätzliche freie Tage. Außerdem ist die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen für Angestellte nicht verpflichtend.

Mehr Informationen:
Jahresurlaubsanspruch: Wie hoch ist er? – Arbeitsrecht 2022 (arbeitsrechte.de)
und www.gesetze-im-internet.de/burlg/
tun22042002

An der Elbe. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

 

 

 

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