Abkürzung zum Abschluss

Ausbildung – eine Lehre dauert drei bis dreieinhalb Jahre. Doch wenn die Voraussetzungen stimmen, geht es auch schneller. Ob Kfz-Mechatroniker(in) oder Kauffrau und -mann im Einzelhandel: Die Dauer einer Berufsausbildung ist in der Ausbildungsordnung festgelegt und steht im Ausbildungsvertrag. Sie beträgt etwa bei der Mechatroniker-Lehre dreieinhalb Jahre und im Einzelhandel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden. Das ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) so festgelegt. Umgekehrt ist auch eine Verlängerung möglich.
Schneller zum Abschluss kommen Azubis, die berufliche Erfahrungen mitbringen – zum Beispiel eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf. Auch wer einen höheren Schulabschluss mitbringt als verlangt wird, kann sich seine Lehrzeit um bis zu sechs Monate verkürzen lassen. Das gilt zum Beispiel für Azubis mit Abitur, die eine Ausbildung machen, für die Mittlere Reife vorgeschrieben ist. Mit Abitur oder Fachhochschulreife können manche Ausbildungen ein ganzes Jahr früher beendet werden. Dafür müssen Ausbildungsbetrieb und Azubi in einem frühen Stadium der Ausbildung einen Antrag bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer stellen. Am besten ist es, die Verkürzung bereits in den Ausbildungsvertrag eintragen zu lassen.
Wer in den Zwischenprüfungen an der Berufsschule sehr gut abschneidet, kann beantragen, vorzeitig die Abschlussprüfung abzulegen. Beantragen müssen das die Azubis selbst, Ausbildungsbetrieb und Berufsschule müssen aber zustimmen. Wer jünger als 18 Jahre ist, braucht die Zustimmung der Eltern.
Bei einer Berufsausbildung in Teilzeit ist die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt. Dafür verlängert sich die Gesamtdauer der Ausbildung.
Quellen:
Bundesagentur für Arbeit
Serviceportal Baden-Württemberg
www.reutlingen.ihk.de/ausbildung/unterlagen-und-informationen/abkuerzung-der-ausbildungszeit/
www.hwk-reutlingen.de
www.service-bw.de/zufi/leistungen/1002

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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) in Reutlingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

 

 

 

 

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