Energiepreispauschale für gestiegene Energiekosten

Angestellte, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten ab September 2022 einen einmaligen Pauschalbetrag von bis zu 300 Euro als Ausgleich für gestiegene Energiekosten. Die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) beschlossen Bundesrat und Bundestag im Rahmen des zweiten finanziellen Entlastungspakets für BürgerInnen in Deutschland. Angestellte erhalten den Betrag zusammen mit ihrer Lohnabrechnung über den Arbeitgeber. Für Selbstständige wird die Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig gesenkt. Die Auszahlung der Pauschale wird jedoch besteuert. Deshalb kann der Betrag unterschiedlich hoch ausfallen. Nur wer im ganzen Jahr weniger als den Grundfreibetrag von 10.347 Euro verdient, muss keine Steuern zahlen und erhält die gesamten 300 Euro. Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/entlastungspaket-eins-2010636
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Einkaufen, Tanken, Heizen und Stromverbrauch werden dieses Jahr teurer. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

 

 

 

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