Das Auswärtige Amt warnt Deutsch-SyrerInnen vor Reisen nach Syrien

Manche SyrerInnen, die in Deutschland bereits eingebürgert sind, überlegen, nach Syrien in die alte Heimat zu reisen. Allerdings warnt das Auswärtige Amt, das Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland (AA), auf seiner Homepage in den „Reise- und Sicherheitshinweisen“ grundsätzlich vor Reisen nach Syrien. SyrerInnen mit doppelter Staatsangehörigkeit (also syrischer und deutscher) werden in Syrien ausschließlich als Syrer nach den syrischen Rechtsvorschriften behandelt. Das bedeutet: „Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen“, schreibt das AA.
Für männliche Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit oder einem Aufenthaltstitel in Deutschland kommt ein wichtiges Problem hinzu: Sie können „zum Militärdienst eingezogen oder zur Zahlung eines Geldbetrages zur Freistellung vom Militärdienst gezwungen werden“, so das AA.
Abschließend warnt das AA davor, dass auch eine Reisegenehmigung der syrischen Botschaft in Berlin nicht vor Zwangsmaßnahmen in Syrien schütze, auch nicht in Landesteilen, „die aktuell nicht unter der Kontrolle des syrischen Regimes stehen.“
Außerdem müssen alle Einreisenden eine Einreisegebühr von 100 US-Dollar bezahlen.
Alle Reiseinfos des Auswärtigen Amtes zu Syrien unter: Syrien: Reise- und Sicherheitshinweise – Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
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Flughafen Stuttgart. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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