Zuschuss für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Wer im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in Deutschland anerkennen lassen möchte und keine finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erhält, kann einen Anerkennungszuschuss beantragen. Der Zuschuss richtet sich an Beschäftigte, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben, unterhalb ihrer abgeschlossenen Qualifikation arbeiten und ein geringes Einkommen haben. Zudem dürfen sie keine finanzielle Förderung für das Anerkennungsverfahren von anderen Förderprogrammen erhalten. Zu Geringverdienern zählen Personen, die weniger als 26.000 Euro brutto bzw. gemeinsam mit ihrem Ehe­ oder Lebenspartner weniger als 40.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Die Förderung ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus. Es ist wichtig, das Geld zu beantragen, bevor das Anerkennungsverfahren beginnt, da sonst keine Kosten mehr übernommen werden. Folgende Kosten werden gefördert: Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens, Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten. Der Anerkennungszuschuss beträgt maximal 600 Euro und muss nicht zurückgezahlt werden. Anträge können für Gesamtkosten ab 100 Euro gestellt werden.
Weitere Informationen in elf Sprachen zum Anerkennungsverfahren in den einzelnen Berufsgruppen unter dem Stichwort Fachkräfte: www.anerkennung-in-deutschland.de
Antragsformular und FAQ zum Anerkennungszuschuss: www.anerkennungszuschuss.de
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten und Informationen zum Anerkennungsverfahren: www.anerkennung-in-deutschland.de/
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Die Agentur für Arbeit in Reutlingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

 

 

 

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