Neue Hoffnung für Geduldete auf Aufenthaltserlaubnis

Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das es Geduldeten erleichtert, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ wendet sich an Menschen mit Duldung, die zum Stichtag 1. Januar 2022 mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben. Voraussetzung ist, dass sie nicht straffällig wurden und keine falschen Angaben zu ihrer Person gemacht haben. Außerdem müssen sie in einer einjährigen „Probezeit“ nachweisen, dass sie vom selbst verdienten Geld leben können und ausreichend Deutsch sprechen. Aussichten auf diese Regelung haben rund 130 000 Menschen.
Zuletzt hatten immer mehr Geduldete in Deutschland von den Regelungen des „Spurwechsel light“ profitiert und durften bleiben, weil sie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. 7400 Menschen mit Duldung – knapp zehn Mal so viele wie im Jahr zuvor – nutzten 2021 die Möglichkeit, mit der „Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete“ nach einer abgeschlossenen Ausbildung für weitere zwei Jahre in Deutschland zu leben. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf die Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, aus der der Mediendienst Integration zitiert. Derzeit absolvieren 8200 Menschen eine Ausbildung, 200 mehr als im Jahr zuvor. Die meisten (1600) kommen aus Afghanistan, je rund 500 weitere aus Iran, Irak, Gambia und Guinea. Eine Duldung ist ein sehr unsicherer Zustand für Menschen, die in Deutschland kein Asyl erhalten, aber auch nicht abgeschoben werden können, weil in ihrer Heimat Krieg herrscht oder sie keine Papiere haben.
Wer eine Ausbildungsduldung anstrebt, muss seine Identität offenlegen. Das kann im Einzelfall schwierig werden, etwa wenn Geflüchtete, die vor Jahren aus Afghanistan kamen, nun beim Taliban-Regime einen Pass beantragen sollen. Wie groß die Hürden sind, zeigt die Statistik. Die Zahl der Geduldeten stieg zwischen 2015 und 2021 von 155 308 auf 242 029. In Relation zu diesen Zahlen ist der Anteil der Ausbildungsduldungen sehr gering.
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Die Ausländerbehörde im Tübinger Landratsamt. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

 

 

 

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