Krankenversicherung für Flüchtlinge aus der Ukraine

Seit Juni dieses Jahres haben Geflüchtete aus der Ukraine vollen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Voraussetzung ist, dass sie beim Jobcenter gemeldet sind, Anspruch auf Sozialleistungen haben und als Kriegsflüchtlinge eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz besitzen. Darüber informiert das Bundesministerium für Gesundheit. Solange Geflüchtete keine Arbeit und kein Einkommen haben und deshalb keine Krankenkassenbeiträge bezahlen können, übernimmt diese das Jobcenter. Geflüchteten wird im Jobcenter eine Liste von Krankenkassen vorgelegt, aus der sie eine auswählen können. Die Leistungen der Kassen unterscheiden sich aber nur im Detail, so dass es kaum Unterschiede gibt. Außerdem kann jeder Versicherte nach einem Jahr die Krankenkasse wechseln. Zusätzlich müssen Geflüchtete auch Beiträge zur Pflegeversicherung leisten.
Wer als Geflüchteter von eigenem Geld lebt oder Einkommen aus der Ukraine bezieht, muss sich in der gesetzlichen Krankenkasse als sogenanntes freiwilliges Mitglied versichern und den Beitrag selbst bezahlen. Alternativ kann er einen Vertrag bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen. Wer einen Arbeitsvertrag hat, dem wird die Hälfte des Beitrags für die Krankenversicherung automatisch vom Lohn abgezogen, die andere Hälfte zahlt der Arbeitgeber.
Die Krankenversicherung in Deutschland deckt Arztbesuche, Krankenhausbehandlungen, Zahnmedizin und alle Medikamente, die vom Arzt per Rezept verschrieben wurden ab. Bezahlt wird auch für Psychotherapie und einige weitere Leistungen. In den ersten 18 Monaten in Deutschland sind Geflüchtete aus der Ukraine von Zuzahlungen zu Medikamenten befreit. Medikamente, die vom Arzt nicht verschrieben werden, zum Beispiel leichte Schmerzmittel, müssen selbst bezahlt werden. Zur Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten können Geflüchtete auch offiziell empfohlene Impfungen und notwendige Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen. Schwangere Frauen und junge Mütter haben Anspruch auf medizinische Versorgung, Pflege und Hebammenleistungen.
Weitere Informationen über die medizinische Versorgung gibt es auf der Website des Bundesinnenministeriums:
https://www.germany4ukraine.de
Detaillierte Informationen auf Deutsch stellt auch das Bundesgesundheitsministerium zur Verfügung:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-medizinische-hilfe-ukraine.html

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