Kriegsverbrechen: Aufruf an Opfer und Zeugen

Das Bundeskriminalamt fordert Geflüchtete aus der Ukraine auf, sich bei der Polizei zu melden, wenn sie in ihrer Heimat Opfer von Kriegsverbrechen wurden oder welche beobachtet haben. „Kriegsverbrechen können in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie durch Ausländer außerhalb von Deutschland begangen wurden“, heißt es auf der Homepage der Behörde. Zu Kriegsverbrechen zählen nach deutschem Recht unter anderem Vergewaltigungen, Hinrichtungen, Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Geiselnahmen und Plünderungen. Auch der Einsatz von Streu- oder Vakuumbomben wird als ein solches Verbrechen gewertet.
Opfer oder Zeugen können sich an jede Polizeidienststelle wenden. „Diese wird anhand eines Fragebogens, der auch in ukrainischer, russischer und englischer Sprache vorliegt, erste Informationen entgegennehmen und diese an die zuständigen Behörden weiterleiten“, heißt es beim Bundeskriminalamt (BKA). Bereits jetzt haben deutsche Strafverfolgungsbehörden und der Internationale Strafgerichtshof (ICC) Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine aufgenommen. Der ICC hat im Internet ein Hinweisportal in englischer Sprache eingerichtet.
Das wohl bekannteste Kriegsverbrechertribunal waren nach dem Zweiten Weltkrieg die Nürnberger Prozesse des Internationalen Militärgerichtshofs gegen Verantwortliche des NS-Regimes. Später musste sich unter anderem der ehemalige Präsident der bosnischen Serben, Radovan Karadzic, vor dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag verantworten und wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Mai erhielt in Kiew ein russischer Soldat von einem ukrainischen Gericht als Kriegsverbrecher eine lebenslange Haftstrafe.
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de
https://otppathway.icc-cpi.int/link/registerapplication?name=otpcontactpathway&lang=en_UK

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Ein Stacheldrahtzaun. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

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