Landesfamilienpass für sommerliche Vergnügen beantragen

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Bezugspersonen (meistens sind das die Eltern und Verwandte) kostenlosen oder ermäßigten Eintritt für viele Ausflugsziele in Baden-Württemberg. Bis zu vier weitere Personen können den Pass mitbenutzen. Außerdem „… ermöglicht der Landesfamilienpass auch in diesem Jahr vielfältige und kostengünstige Freizeiterlebnisse. In Verbindung mit dem 9-Euro-Ticket ist es im August zudem noch einfacher, Ausflüge in Baden-Württemberg zu unternehmen.“, so Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha zum Start der Sommerferien 2022. Berechtigt sind folgende Personengruppen: Familien, wenn sie mit mindestens drei Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben und Kindergeld erhalten. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bei einem Kind, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt und sie dafür Kindergeld bekommen. Außerdem gilt er auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag, Wohngeld beziehungsweise Hartz-IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Geflüchtete aus der Ukraine können ebenfalls einen Landesfamilienpass erhalten, wenn sie bei einer Gemeinde angemeldet sind und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Hartz-IV-Leistungen erhalten.
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte können alle berechtigten Personen bzw. Familien – unabhängig vom Einkommen – bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen. Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis oder Reisepass, Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung), bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis, bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid, bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument:
https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/173
Ausflugsziele können unter den nachstehenden Listen angeschaut werden:
Aktuelle Liste aller teilnehmenden staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg (PDF)
Außerdem sind beispielsweise Besuche in drei großen Freizeitparks möglich: im Europa-Park Rust, im Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn sowie im Ravensburger Spieleland. Auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser können mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besucht werden:
Aktuelle Liste aller teilnehmenden nicht staatlichen Einrichtungen in Baden-Württemberg (PDF)

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www.tuenews.de

Beim Landesfamilienpass gibt es einen Gutscheinbogen. Foto: tünews INTERNTIONAL / Dr. Youssef Kanjou.

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