Zentralstelle prüft: Zeugnisbewertung für ukrainische Hochschulabschlüsse

Wer in Deutschland arbeiten will, steht vor dem Problem, seine Qualifikation nachzuweisen. Für Geflüchtete, die in der Ukraine studiert haben und über einen Universitätsabschluss verfügen, gibt es dafür eine spezialisierte Anlaufstelle.
Wer seinen in der Ukraine erworbenen Hochschulabschluss dokumentieren will, kann sich an die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) wenden. Darauf weist die Kultusministerkonferenz (KMK) hin. Die ZAB stellt dann ein amtliches Dokument aus, das Auskunft darüber gibt, welchen Bildungs- und Berufsabschluss eine Person erworben hat und welche akademischen und beruflichen Rechte mit diesem Abschluss verbunden sind. Die Zentralstelle wertet dafür Dokumente über Hochschulausbildungen aus der ganzen Welt aus. Das Zertifikat gibt an, welchem deutschen Bildungsniveau der ausländische Bildungsabschluss entspricht. Darüber hinaus informiert das Dokument über Weiterbildungsmöglichkeiten, den rechtlichen Rahmen für die Verwendung von akademischen Graden und das Verfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Denn diese Zeugnisbewertung ist keine offizielle Anerkennung der Hochschulzeugnisse, sondern stellt nur die Gleichwertigkeit der Qualifikationen fest. Die ZAB gibt keine Bewertungen zu unvollständigen Hochschulabschlüssen oder Abschlüssen außerhalb des Hochschulbereichs ab. Weitere Informationen über die Bewertung der Ausbildung auf Ukrainisch findet sich auf der ZAB-Homepage
https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung/ua.html
Derzeit wird die ZAB mit Anträgen überflutet, es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Sie bittet deshalb darum, Anträge vollständig einzureichen und auf Nachfragen zu verzichten.
Die Gebühr für die Bewertung von Hochschulzeugnissen beträgt für den Erstantrag 200 Euro, für Folgeanträge je 100 Euro. Wer bei Jobcenter oder Arbeitsagentur gemeldet ist, kann sich dort nach finanzieller Unterstützung erkundigen. Es gibt auch die Möglichkeit, beim Bund einen Anerkennungszuschuss zu beantragen. Er muss aber beantragt werden, bevor der Antrag auf Anerkennung gestellt wird, da eine rückwirkende Förderung nicht möglich ist, wie es auf der Homepage heißt.
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/anerkennungszuschuss.php
Ausführliche Informationen über das Verfahren zur Anerkennung von Berufen und die Anerkennungsstelle am jeweiligen Wohnort finden sich unter
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/en/interest/finder/profession.

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Universität Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

 

 

 

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