Ein neues Gesetz soll es möglich machen: von der Duldung zum Bleiberecht

Unter der komplizierten Bezeichnung „Chancen-Aufenthaltsrecht“ gibt es neue Bleibemöglichkeiten für Geflüchtete, die nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden und nur „geduldet“, also zur Ausreise verpflichtet sind. Das neue Bundesgesetz dazu soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten, muss aber noch vom Bundestag beschlossen werden. Die baden-württembergische Landesregierung hat in Erwartung des neuen Gesetzes beschlossen, ab sofort „gut integrierte Geflüchtete“ nicht mehr abzuschieben. Hierüber hat tünews INTERNATIONAL bereits berichtet: Langjährig Geduldete sollen nicht abgeschoben werden | TÜNEWS (tunewsinternational.com)
Wem hilft die neue Regelung? Sie gilt für Geflüchtete mit Duldung, die vor dem 1.1.2017 nach Deutschland gekommen sind und „sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen“. Das müssen sie unterschreiben. Sie dürfen außerdem in Deutschland nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein und dürfen keine falschen Angaben zu Identität und Staatsangehörigkeit gemacht haben.
Die ausführlichen Informationen findet man in einem Merkblatt der Tübinger Hilfsorganisation „Plan B“, die auch kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung anbietet. Wichtig ist, dass man selbst einen Antrag stellt, die neuen Regeln gelten nicht automatisch für die Betroffenen.
Das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ wird für ein Jahr erteilt, auch wenn man seinen Lebensunterhalt noch nicht vollständig selbst sichern kann und auch wenn die Identität noch nicht vollständig geklärt ist. In diesem Jahr kann man die Voraussetzungen schaffen, um einen dauerhaftes Bleiberecht nach § 25a Aufenthaltsgesetz (für unter 27Jährige) oder §25b für die übrigen zu erhalten. Die Bedingungen dafür sind unter anderen hinreichende Deutschkenntnisse auf Niveau A2 und Sicherung des Lebensunterhaltes überwiegend durch Erwerbstätigkeit. Familien mit Kindern können dabei auch Sozialleistungen beziehen, auch Wohngeld ist kein Hinderungsgrund. Das Chancenaufenthalts-Recht gilt auch für Familienangehörige.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind etwa 136.000 Geduldete seit mindestens fünf Jahren in Deutschland, das Ministerium geht in einer Prognose davon aus, dass etwa 33.500 von ihnen auf Antrag ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten werden.
Das Merkblatt in Deutsch und Englisch gibt es unter:
Koalitionsvertrag (menschen-rechte-tue.org)
Kontakt zu Plan B:
Plan.B | [kontakt] (planb.social)

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Landratsamt Tübingen Unterkünfte. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

 

 

 

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