Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung

„Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung vom 4. Oktober. Die beschlossenen Verordnungen enthalten konkrete Maßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode. Einige Beispiele aus dem privaten und öffentlichen Bereich: MieterInnen können die Raumtemperaturen freiwillig absenken, auch wenn im Mietvertrag eine höhere Mindesttemperatur vereinbart ist. In öffentlichen Gebäuden werden Flure und selten genutzte Räume nicht mehr beheizt und es ist zum Händewaschen kein Warmwasser mehr verfügbar. Außerdem wird die allgemeine Raumtemperatur auf 19 Grad herabgesenkt. Ausgenommen sind: medizinische Einrichtungen, Einrichtungen der der Behindertenhilfe, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagessstätten. Die Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden und Baudenkmälern wird verboten. Das betrifft in Tübingen u.a. die Stiftskirche, das Schloss und das Rathaus.
Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/energiesparmassnahmen-2078224

tun22092805

www.tuenews.de

001738

Tübingen bei Nacht. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

 

 

 

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html