In Deutschland müssen Privatpersonen in der Regel im Winter Schnee räumen und bei Glätte streuen. Wo und wie weit, das regeln die meisten Städte und Gemeinden in eigenen Satzungen. Wer in Tübingen wohnt, ist für alle öffentlichen Verkehrsflächen verantwortlich, die am Haus entlang laufen. Schnee räumen und bei Glatteis streuen muss, wer im Haus wohnt, unabhängig davon, ob er Mieter oder Hauseigentümer ist. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich vor allem auf Gehwege, Fußwege und Staffeln. Sie gilt aber auch für sonstige öffentliche Vekehrsflächen, etwa die Wartezone an Bushaltestellen, wenn diese kein Wartehäuschen haben. Meist stellt die Hausverwaltung einen Räumplan… Read More
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