Hilfe bei höheren Energiekosten

Die Kosten für Energie sind enorm gestiegen. Wer wenig verdient und kein Vermögen hat, kann eine Unterstützung für den Abschlag oder die Nachzahlung beantragen. Je nach persönlicher Situation sind die Sozial-Abteilungen des Landkreises, der Stadt Tübingen oder das Jobcenter zuständig. Genaue Informationen finden sich unter dem Suchbegriff „gestiegene Heizkosten“ auf den Seiten www.kreis-tuebingen.de, www.tuebingen.de und www.jobcenter-tuebingen.de
Der Antrag auf Unterstützung muss in dem Monat gestellt werden, in dem die Nachzahlung der Heizkosten fällig ist. Wer das versäumt hat, kann beim zuständigen Sozialamt ein Darlehen beantragen, um die Energieschulden zu bezahlen. Zuständig für AntragstellerInnen, die Sozialhilfe bekommen, sind je nach Wohnort die Sozial-Abteilungen des Landkreises oder der Stadt Tübingen. Alle, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, stellen dort ihren Antrag auf Unterstützung.
Online werden auch Anträge auf Leistungen der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt angeboten – zu finden auf der Seite www.service-bw.de unter dem Suchbegriff „Hilfe zum Lebensunterhalt“ oder „Grundsicherung“.
Zur Mitteilung des Tübinger Landratsamts mit weiteren Informationen und Links geht es unter https://www.kreis-tuebingen.de/heizkosten.html

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Landratsamt Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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