Baden-Württemberg (BW) schafft Ende Januar alle Corona-Einschränkungen ab, die das Bundesland selbst festlegen konnte. Das heißt: Es gibt ab Dienstag, 31. Januar, in BW keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Auch das Personal in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie in psychotherapeutischen Praxen muss dann keine Masken mehr bei der Arbeit tragen. Das hat das Landeskabinett beschlossen. Dennoch empfehlen Fachleute weiter, in geschlossenen Räumen eine Maske zu tragen. Das gilt besonders für gefährdete Menschen.
Noch bis 2. Februar muss im Fernverkehr eine Maske getragen werden. Dann endet auch dort diese Pflicht. Das teilte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit.
Nichts ändert sich dagegen in anderen Bereichen, für die der Bund zuständig ist. Das bedeutet: In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen weiterhin FFP2-Masken getragen werden. Auch für PatientInnen und BesucherInnen von Arztpraxen gilt bundesweit eine Maskenpflicht. Die Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besteht in ganz Deutschland ebenfalls weiter. Das gilt (vorerst) bis 7. April.
Siehe https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/baden-wuerttemberg-passt-corona-verordnung-zum-31-januar-2023-an
und https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/maskenpflicht-entfaellt-2157682
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FFP2-Masken. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.
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