Winter-Picknick im Freien: Wo das Grillen erlaubt ist

Grillen kann man auch im Winter – doch in Deutschland ist das Braten über offenem Feuer nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Rund um Tübingen gibt es eine Vielzahl von Grillstellen. Dort sind Grills installiert, so dass man außer dem Grillgut nur trockenes Brennholz mitbringen muss, um ein Feuer zu entzünden. Manchmal gibt es einen Rost für das Grillgut, oft ist es aber ratsam, einen Spieß mitzubringen. Bäume darf man dafür nicht fällen und auch keine Äste abschneiden.
Um Waldbrände zu verhindern, ist in heißen Sommern manchmal selbst das Grillen an Grillplätzen verboten. Die Grillpätze sind dann gesperrt. In Baden-Württemberg gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober außerdem ein Rauchverbot in den Wäldern, in einigen Bundesländern sogar das ganze Jahr über. Wer mit der Zigarette im Wald erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Um Waldbrände zu vermeiden, genügt es, einfache Regeln zu befolgen:
– Feuer nur an den dafür vorgesehenen Plätzen anzünden,
– der Abstand zum Wald muss mindestens 100 Meter betragen,
– nach dem Grillen kontrollieren, dass das Feuer auch wirklich gelöscht ist,
– keine schwelenden oder brennenden Gegenstände wegwerfen,
– wenn es irgendwo brennt: schnell die Notrufnummer 112 anrufen und den Brand melden.
Eine Auswahl an Grillstellen rund um Tübingen auf einer interaktiven Karte gibt es im Internet:
https://regio.outdooractive.com/oar-naturpark-schoenbuch/de/ausflugsziele/#area=*&filter=r-fullyTranslatedLangus-,r-onlyOpened-,sb-sortedBy-0&q=Grillplatz&zc=12,8.96093,48.5428
Empfehlenswerte Grillstellen nahe der Stadt oder zumindest einer ÖPNV-Haltestelle:
Grillplatz im Ehrenbachtal (nahe Tübingen-Derendingen),
Grillplatz bei den Wellingtonien (nahe Tübingen-Hagelloch),
Grillplatz am Schwarzwildgehege (nahe Tübingen-Bebenhausen).

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www.tuenews.de

Grillen auf dem Feuer. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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