Fundbüro: Hilfe bei Verlust von Ausweisen, Geld und Bankkarten

Beim Verlust von Geldbeutel oder Brieftasche sollte man schnell aktiv werden, um zu verhindern, dass ein Dieb mit einer Bankkarte einkauft oder Kriminelle Ausweise missbrauchen. Das gilt zunächst unabhängig davon, ob die Wertsachen verloren wurden oder gestohlen wurden. In allen Fällen ist es ratsam, den Verlust bei der Polizei zu melden. Auch eine Nachfrage beim Fundbüro kann helfen. Das Fundbüro Tübingen ist unter der Telefonnummer 0 70 71/204 20 20 und der Faxnummer 204 22 22 zu erreichen. Die Mailadresse lautet buergerdienste@tuebingen.de
Bankkarte: Um zu verhindern, dass Dieb oder Finder die Bankkarte benutzen, sollte man sie sofort sperren lassen. Das geht in Deutschland unter der Nummer 116 116. Aus dem Ausland muss man die Landesvorwahl vor der Nummer eingeben, also 0049 116 116. Man kann sich auch an seine Bank wenden, um Karten sperren zu lassen. In allen Fällen muss für die Sperrung die IBAN angegeben werden. Diese findet sich auf Kontoauszügen oder im Online-Banking. Neue Kredit- oder Debitkarten kann man in einer Bankfiliale beantragen. Wenn die Bankkarten später wiedergefunden werden, können einige entsperrt werden.
Ausweise: Bei Verlust von Personalausweis oder Führerschein ist es notwendig, die zuständige Behörde zu benachrichtigen und die elektronische Identifikationsfunktion zu sperren. Auch die Krankenversicherungskarte sollte man sperren. Dazu reicht es meist, die Hotline der Krankenkasse anzurufen. Einen neuen Personalausweis und einen neuen Führerschein kann man bei den entsprechenden Behörden beantragen – für den Ausweis ist das Bürgeramt zuständig, für den Führerschein das Landratsamt. In beiden Fällen wird ein biometrisches Passfoto benötigt. Bei der Beantragung eines Personalausweises oder eines Führerscheins muss sich eine Person mit einem anderen Ausweisdokument ausweisen, also mit einem Reisepass, einer Geburtsurkunde oder einer Heiratsurkunde. Das Ausstellen neuer Dokumente kostet in der Regel eine Gebühr.
Ein Anruf im Fundbüro klärt, ob Geldbeutel oder Brieftasche dort abgegeben wurden. Am besten ist es, ein paar Tage zu warten, da Abgabe und Registrierung einer Fundsache einige Zeit in Anspruch nehmen. Finder haben einen Anspruch auf Finderlohn, wenn der Wert der Gegenstände mehr als 10 Euro beträgt. Liegt der Wert der Gegenstände bei bis zu 500 Euro, beträgt der Finderlohn fünf Prozent. Bei Gegenständen über 500 Euro muss der Eigentümer drei Prozent an den Finder zahlen. In öffentlichen Verkehrsmitteln oder Einrichtungen gelten andere Regeln. Der Finderlohn ist nur halb so hoch wie sonst und wird auch erst ab einem Betrag von 50 Euro fällig.
Wer in Tübingen etwas in einem Stadtbus liegen gelassen hat, kann sich am nächsten Tag an die TüBus-Leitstelle (Düsseldorfer Straße 8 in Tübingen) wenden. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 13 bis 15.30 Uhr zu erreichen. Die Telefonnummer lautet 0 70 71/1 57 48 98, die Mailadresse:
fundsachen.tuebus@swtue.de
Ausnahmen gibt es für die Linie 18, die vom Unternehmen Omnibus Groß betreiben wird (0 74 72/9 82 00) und die Linie 19, für die die RAB zuständig ist (0 70 71/7 99 80).
Portemonnaies und Brieftaschen sollte man am besten in der Innentasche einer Tasche oder Jacke tragen, die sich schließen lässt. Bargeld, Dokumente und Bankkarten in verschiedenen Innentaschen unterzubringen, macht es Taschendieben schwer. An belebten Orten ist es besser, eine Tasche vor sich zu tragen als auf dem Rücken.

tun23010901

www.tuenews.de

Im Tübinger Bürgeramt ist auch das Fündbüro. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

001841

 

 

 

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html