Schnellere Visa-Termine für SyrerInnen aus Erdbebenregionen

Das Visaverfahren für Syrerinnen, die vom Erdbeben in der Türkei und Syrien betroffen sind, ist erleichtert worden. Das bedeutet vor allem schnellere Terminvergabe für den Antrag. Menschen aus Syrien können an den deutschen Vertretungen in der Region – wie Istanbul, Beirut, Amman und Erbil – Visa beantragen. Das antwortete eine Pressesprecherin des Auswärtigen Amtes (AA) auf eine Anfrage von tünews INTERNATIONAL.
An den Visastellen in Beirut und Istanbul soll es mehr Termine für den Familiennachzug zu subsidiär schutzberechtigten syrischen Staatsangehörigen in Deutschland geben, heißt es auf der Homepage des AA. Auch für den Ehegattennachzug, den Kindernachzug und den Elternnachzug zu einem minderjährigen Kind werden mehr Termine vergeben. Antragstellende aus den von den Erdbeben betroffenen Regionen sollen bei der Vergabe dieser Termine bevorzugt werden.
Beim Ehegattennachzug müssen vom Erdbeben betroffene syrische AntragstellerInnen keinen bisher gesetzlich erforderlichen Nachweis einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache mehr vorlegen, „wenn die Vorlage im Einzelfall unmöglich oder unzumutbar ist“, so das AA. „Unsere Visastellen werden hier pragmatisch vorgehen und die aktuellen Umstände besonders berücksichtigen.“ Weiterhin gilt allerdings, dass die für das jeweilige Visum notwendigen Nachweise erbracht werden müssen, so die Sprecherin des AA. „Hintergrund hierfür ist, dass wir als Auswärtiges Amt nur die Erleichterungen schaffen können, die das Aufenthaltsrecht bietet.“ Siehe:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/krisenpraevention/humanitaere-hilfe/erdbeben-tuerkei-syrien-faq/2581294#content_3
Dort steht am Beispiel der Türkei auch, welche Dokumente für das Visum vorgelegt werden müssen.
Familien, die Erdbebenopfer aus Syrien aufnehmen wollen, müssen eine Verpflichtungserklärung abgeben. Sie müssen unter anderem für den Lebensunterhalt aufkommen. Dazu gehören außer zum Beispiel Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Siehe:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/13-verpflichtungserklaerung/606492
Die Sprecherin des AA weist darauf hin, dass Deutschland schon bisher „der zweitgrößte Geldgeber für Humanitäre Hilfe“ im Zusammenhang mit der Krise in Syrien gewesen sei. Um den Betroffenen der Erdbeben vor Ort direkt zu helfen, habe Deutschland die Humanitäre Hilfe „nochmals aufgestockt“.
Für AfghanInnen, die aus der Türkei zu Familienangehörigen nach Deutschland wollen, gibt es keine vereinfachten Verfahren. „Für Personen mit anderer Staatsangehörigkeit, die sich in der Erdbebenregion aufgehalten haben, gelten weiterhin die regulären Visaverfahren“, antwortet die AA-Sprecherin auf Anfrage von tünews INTERNATIONAL.

tun23021701

www.tuenews.de

Flughafen Stuttgart. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.
000762

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html