Kindergeld für Flüchtlinge aus der Ukraine

Viele Mütter, die mit ihren Kindern aus der Ukraine geflüchtet sind, haben Anspruch auf Kindergeld. Pro Kind werden 250 Euro gezahlt. Das Kindergeld ist eine staatliche Finanzhilfe für Familien. Eltern erhalten das Geld für die Zeit von der Geburt bis zum 18. Geburtstag des Kindes, in Einzelfällen länger.
Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, gibt es Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine nur, wenn das Elternteil, das den Antrag stellt, eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes hat. Leistungen gibt es auch nur für Kinder, die in Deutschland oder – mit wenigen Ausnahmen – einem anderen EU-Land leben. Kindergeld erhalten auch anerkannte Asylberechtigte, nicht aber Asylbewerber, die noch auf die Entscheidung über ihren Antrag warten.
Weitere Infos zu den Voraussetzungen und eine Anleitung für den Antrag gibt es auf Ukrainisch auf der Homepage der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/ukraine/ukraine-kindergeld-ua

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Die Agentur für Arbeit in Reutlingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Martin Klaus.

 

 

 

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