Energie-Einmalzahlung für Studierende

Ab Mitte März können Studierende und FachschülerInnen die 200 Euro Energiepreispauschale beantragen. Bereits jetzt können sie die benötigten Zugangsdaten für das Portal beantragen. Für diesen Antrag brauchen die Studierenden eine BundID. Um diese zu erhalten, wird entweder ein Personalausweis mit Online-Funktion, oder ein Elster-Zertifikat benötigt. Mit einer App auf dem Handy, lässt sich anschließend die BundID beantragen. Erst mit der BundID und einem Zugang der jeweiligen Hochschule, kann ab Mitte März die Pauschale angefordert werden. Wann genau das Geld ausgezahlt wird, ist aber noch unklar.
Fragen rund um die Energiepreispauschale beantwortet das Bundesministerium für Bildung und Forschung unter:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html
Die notwendigen Schritte für den Antrag stehen unter:
https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/bundid-bekommen.php

Die Pauschale kann ab dem 15. März hier beantragt werden:
https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de

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www.tuenews.de

Universität Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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