In eine andere Stadt ziehen: Möglich, aber nicht ganz einfach

Wohnungen und Zimmer sind in Tübingen und Umgebung schwer zu finden und meist sehr teuer. Das lässt manch einen an Umzug denken. Aber dürfen Geflüchtete aus der Ukraine einfach in eine andere Stadt oder ein anderes Dorf ziehen, wo die Mieten vielleicht günstiger sind? Im Prinzip ist das möglich, sagt das Landratsamt Tübingen. Im Detail ist das aber nicht ganz einfach. Vor allem müssen Umzugswillige ein paar Regeln beachten.
Wer erst kurz im Land ist und lediglich über eine Fiktionsbescheinigung nach §24 Aufenthaltsgesetz verfügt, kann nur innerhalb des Landkreises umziehen. Für diese Menschen gilt eine Wohnsitzauflage. Innerhalb des Kreisgebiets reicht es aber, sich nach einem Umzug bei dem einen Bürgerbüro ab- und beim anderen anzumelden. Soll der Umzug in einen anderen Landkreis erfolgen, muss zuvor bei der bisher zuständigen Ausländerbehörde ein Antrag auf Umverteilung gestellt werden. Dem muss im Grundsatz der andere Kreis zustimmen. Ähnlich läuft es ab, wenn der anvisierte neue Wohnort in einem anderen Bundesland liegt. Dann aber kann es bis zur Genehmigung längere Wartezeiten geben.
Einfacher ist es für alle jene, die bereits einen elektronischen Aufenthaltstitel nach §24 haben. Inhaber der „Plastikkarten“ können ihren Wohnsitz in ganz Baden-Württemberg frei wählen. Sie müssen sich nur ab- und anmelden. Bei einem geplanten Umzug in ein anderes Bundesland müssen aber auch sie einen Antrag stellen. Wer wegen eines Arbeits- oder Studienplatzes oder zwecks Familienzusammenführung umziehen will, hat gute Chancen, dass dem Antrag entsprochen wird, teilt die Pressestelle des Tübinger Landratsamts mit. „Wir entscheiden hier taggleich, sofern die notwendigen Unterlagen vorliegen“, heißt es bei der Behörde.
Komplizierter wird die Sache, wenn Geflüchtete Sozialleistungen beziehen – sie brauchen gleich von zwei Jobcentern die Zustimmung. Wer beispielsweise vom bisher zuständigen Jobcenter Umzugskosten übernommen haben möchte, muss sich zuvor eine Zusage einholen. Gleichzeitig bedarf es auch einer Zusicherung des Jobcenters am neuen Wohnort, wenn etwa eine Mietkaution übernommen werden soll. „Die Zusicherung muss sich die Person von beiden Trägern separat einholen“, heißt es dazu beim Landratsamt Tübingen. Die Kosten werden nur übernommen, wenn die Behörde sie als „angemessen“ einstuft. Ist die neue Unterkunft teurer als die alte, wird nur der bisherige Betrag übernommen. „Wichtig ist immer, dass der Mietvertrag erst nach der Zusicherung unterschrieben wird“, so das Landratsamt.

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Umzugskartons. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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