Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen

Familien mit niedrigem Einkommen haben zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf den Kinderzuschlag. Es geht um bis zu 250 Euro monatlich pro Kind. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag gezahlt. Doch nur etwa ein Drittel der Berechtigten hat bisher den Kinderzuschlag beantragt. Das antwortete das Bundesfamilienministerium auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.
Ob Familien oder Alleinerziehende einen Kinderzuschlag bekommen, hängt unter anderem vom Brutto-Einkommen der Eltern oder Erziehungsberechtigten ab – mindestens 900 Euro (Paare) oder 600 Euro (Alleinerziehende). Weitere Voraussetzungen: Das Kind muss jünger als 25 Jahre sein sowie im Haushalt leben, und Eltern bekommen schon Kindergeld für ihr Kind oder ihre Kinder.
Wer bereits den Kinderzuschlag erhalten hat, muss nichts tun. Alle anderen Berechtigten können einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Das geht auch online. In der Regel wird der Kinderzuschlag für sechs Monate bewilligt. Danach muss er neu beantragt werden.
Viele Informationen zum Kinderzuschlag gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Über den Link https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer können der Anspruch geprüft und der Antrag online gestellt werden.

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Ein Spielplatz in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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