TV-Beitrag: Viele müssen nicht zahlen

 

Auch Geflüchtete, die in einer eigenen Wohnung leben, erhalten Post von der Beitragszentrale des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks. Sie werden darin aufgefordert, sich für die Rundfunkgebühren (früher GEZ-Beitrag) anzumelden. Das entspricht den deutschen Gesetzen, die Details lassen sich auf der Seite www.rundfunkbeitrag.de nachlesen. Es ist wichtig, auf das Schreiben schnell zu reagieren, denn es gibt es die Möglichkeit, sich von den Gebühren befreien zu lassen, wenn man beispielsweise Sozialleistungen bezieht.
Asylbewerber, Asylberechtigte sowie Geflüchtete aus der Ukraine, die aufgrund von §24 Aufenthaltsgesetz in Deutschland leben und in einer eigenen Wohnung leben, werden von den Rundfunkgebühren befreit. Das geht aus einer Pressemitteilung der Beitragszentrale hervor. Das gleiche gilt für Bezieher von Bürgergeld – früher Arbeitslosengeld II – oder BAföG. Nichts bezahlen müssen auch alle Schutzsuchenden, die in einer Gemeinschaftsunterkunft leben. Wen die Beitragszentrale zur Zahlung auffordert, der muss aber etwas tun. Er muss entweder bezahlen oder eine Befreiung beantragen. Für Geflüchtete mit eigener Wohnung kann es im Einzelfall etwas kompliziert sein, sich korrekt zu verhalten: Werden sie von den Beitragszentrale angeschrieben, müssen sie das Antwortformular – auch online – ausfüllen und zurückschicken. Geschieht das nicht, ist es besser, sich selbst bei der Beitragszentrale zu melden und die Wohnung anzugeben, bestätigt ein Mitarbeiter der Pressestelle auf Anfrage. Dann erhält man eine Nummer und kann sich so von den Gebühren befreien lassen. Auch diesen Antrag kann man online stellen. Zahlen müssen die Gebühren aber alle, die eine Arbeitsstelle haben.
Der Beitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat und muss von jedem Haushalt bezahlt werden, unabhängig davon, wie viele Radios und Fernsehgeräte vorhanden sind. Er wird auch eingefordert, wenn die Bewohner weder Radio hören noch TV schauen. Mit diesen Beiträgen werden öffentlich-rechtliches Fernsehen wie ARD oder ZDF und Rundfunk wie SWR finanziert. Das soll gewährleisten, dass die genannten Medien unabhängig von Interessen des Staates oder der Wirtschaft berichten. Der Beitrag wird für jede Wohnung nur einmal erhoben, hängt also nicht von der Zahl der Bewohner und Bewohnerinnen ab.
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html
Weitere Informationen, auch auf Englisch, Ukrainisch und in weiteren Sprachen gibt es unter:
https://www.rundfunkbeitrag.de/welcome/ukrainisch/index_ger.html

tun23040502

www.tuenews.de

Beim Fernsehen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

000814

 

 

 

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html