Tübinger Eltern, die ihr Kind in einen Kindergarten schicken möchten, müssen es dort ein halbes Jahr vorher anmelden. Sowohl für städtische als auch für private Einrichtungen gibt es ein einheitliches, zentrales Anmeldeverfahren. Die Zentrale Anmeldestelle für Kinder (ZAK) prüft alle Anmeldungen und speichert sie in einer Datenbank. Die ZAK ist bei der städtischen Fachabteilung Kindertagesbetreuung angesiedelt. Die Eltern können ihr Kind online oder mit einem Papierformular für den Kindergarten anmelden. Auch die Anmeldungen für die Betreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater erfolgen über dieses Formular. Eltern müssen für die Kinderbetreuung bezahlen. Der Betrag richtet sich nach der wöchentlichen Betreuungszeit… Read More
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