Rechtzeitig anmelden für den Kindergarten

Tübinger Eltern, die ihr Kind in einen Kindergarten schicken möchten, müssen es dort ein halbes Jahr vorher anmelden. Sowohl für städtische als auch für private Einrichtungen gibt es ein einheitliches, zentrales Anmeldeverfahren. Die Zentrale Anmeldestelle für Kinder (ZAK) prüft alle Anmeldungen und speichert sie in einer Datenbank. Die ZAK ist bei der städtischen Fachabteilung Kindertagesbetreuung angesiedelt. Die Eltern können ihr Kind online oder mit einem Papierformular für den Kindergarten anmelden. Auch die Anmeldungen für die Betreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater erfolgen über dieses Formular. Eltern müssen für die Kinderbetreuung bezahlen. Der Betrag richtet sich nach der wöchentlichen Betreuungszeit und dem Einkommen der Eltern. Wegen Personalmangel wird Tübingen vom September an die Betreuungszeiten reduzieren. Die meisten Einrichtungen werden dann um 13.15 oder 16.30 Uhr schließen.
In Tübingen werden nur Kinder aufgenommen, die im Stadtgebiet wohnen. Kinder ab dem ersten Lebensjahr besuchen eine Kinderkrippe, Kinder ab dem 3. Lebensjahr einen Kindergarten. Einige Einrichtungen nehmen Kinder bis zu einem Jahr auf. Wenn ein solcher Platz benötigt wird, müssen Eltern den Bedarf nachweisen. Mit einer Bescheinigung des Arztes über die Schwangerschaft können Kinder auch schon vor der Entbindung angemeldet werden.
Die Hauptrunde für die Vergabe von Plätzen liegt zwischen März und Mai. Mit Ausnahme des Ferienmonats August werden das ganze Jahr über Kinder aufgenommen. Die meisten Kinder kommen zwischen September und Dezember in den Kindergarten, da viele Plätze mit der Einschulung der Kinder frei werden. Eltern können wegen ihrer beruflichen oder familiären Situation bevorzugt werden. Das müssen sie aber belegen. Die ZAK hat für jede einzelne Situation spezielle Formulare (Sie finden die Formulare über den Link am Ende des Textes). Die Formulare müssen unterschrieben und an der dafür vorgesehenen Stelle des Anmeldeformulars hochgeladen werden.
Spätestens vier Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin meldet sich der Kindergarten bei den Eltern und teilt mit, ob er das Kind aufnehmen kann. Die Familie hat dann zwei Wochen Zeit, sich zu entscheiden. Gibt es keine freien Plätze in der gewünschten Einrichtung, können sich die Eltern an die ZAK wenden, die dann einen alternativen Platz sucht. Auch wenn Eltern ihr Kind in eine andere Einrichtung schicken möchten, können sie das über die ZAK beantragen.
Seit dem 1. August 2013 gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr.
Nähere Informationen, Anmelde- und Beschäftigungsnachweisformulare:
https://www.tuebingen.de/23418.html

https://www.tuebingen.de/23416.html

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www.tuenews.de

Kindergarten in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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