Führerschein: Probezeit kann auf vier Jahre verlängert werden

Wer die Führerscheinprüfung bestanden hat, darf Auto fahren. Allerdings erhält man den Führerschein – konkret die Fahrerlaubnis Klasse B – erst einmal auf Probe. Diese Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt mit dem Tag, an dem man den Führerschein bekommt. Wer erst 17 Jahre alt ist und und am begleiteten Fahren teilnimmt, für den beginnt die Probezeit mit Aushändigung der sogenannten Prüfbescheinigung. Die Probezeit gilt für alle Klassen außer Am (Zweiräder unter 45 km/h Höchstgeschwindigkeit) sowie L und T (landwirtschaftliche Zugmaschinen). Das schreibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss damit rechnen, dass die Probezeit verlängert wird. Außerdem gilt für alle Fahrer, die jünger als 21 Jahre sind und alle Fahranfänger in der Probezeit ein absolutes Alkoholverbot.
Wenn man in der Probezeit beispielsweise geblitzt wird, hat das Folgen. In der Probezeit gibt es zwei Gruppen von Verstößen: A-Verstöße und B-Verstöße. A-Verstöße sind gravierende Fehler, für die man Punkte bei der sogenannten Fahreignungsdatei (früher: Verkehrssünderdatei) bekommt. Das ist der Fall, wenn man beispielsweise über eine rote Ampel fährt, mit dem Handy am Steuer erwischt wird oder mehr als 21 Stundenkilometer schneller gefahren ist als erlaubt. B-Verstöße sind kleinere Verkehrssünden, also das Fahren mit abgefahrenen Reifen, die fehlende Umweltplakette oder Falschparken. Zwei B-Verstöße ergeben einen A-Verstoß.
Schon bei einem A-Verstoß bekommt man Post von der Führerscheinstelle. Man muss dann ein Aufbauseminar machen und die Probezeit wird auf vier Jahre verlängert. Das Aufbauseminar kostet mehrere hundert Euro. Wer das Aufbauseminar verweigert, verliert seinen Führerschein. Auch wer sich in der verlängerten Probezeit weitere Verkehrsverstöße leistet, riskiert die Fahrerlaubnis ebenfalls.
www.bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahranfaenger-innen-und-begleitetes-fahren-ab-17.html

www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/probezeit/

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www.tuenews.de

Fahrschule in Tübingen. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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