Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat

Seit dem 1. Juli 2021 ist die bisherige Zollfreigrenze von 22 Euro für Warenbestellungen aus Nicht-EU-Ländern aufgehoben worden. Das bedeutet, dass VerbraucherInnen nun auch für kleinere Warenbestellungen aus Drittstaaten Einfuhrumsatzsteuer und bei einem Warenwert von mehr als 150 Euro auch Zollgebühren zahlen müssen.
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt je nach Ware 7 oder 19 Prozent des Warenwertes und wird direkt vom Zustelldienst oder dem Zoll erhoben. Zollgebühren können zusätzlich anfallen, je nachdem um welche Art von Waren es sich handelt und ob diese bestimmten Schutzrechten unterliegen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, vor einem Einkauf aus einem Nicht-EU-Land immer genau zu prüfen, mit welchen zusätzlichen Kosten zu rechnen ist, um unangenehme Überraschungen bei der Zustellung zu vermeiden. Dies kann bedeuten, dass es sich nicht lohnt, einen bestimmten Einkauf im EU-Ausland zu tätigen, um Kosten zu sparen. Zum Beispiel kann sich der Preis einer Handyhülle beim Kauf außerhalb der EU schnell verdoppeln, wie die Verbraucherzentrale mit einem Beispiel verdeutlicht. Eine Handyhülle mit einem Kaufpreis von 7 Euro kann wegen der Einfuhrumsatzsteuer und der Servicepauschale des Paketdienstes tatsächlich 14,33 Euro kosten.
Für mehr Informationen:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/onlinehandel/ecommerce-ab-juli-keine-zollfreigrenze-fuer-kaeufe-aus-nichteulaendern-62109
und beim Zoll unter:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten.html

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Online-Bestellungen aus Drittstaaten landen häufig beim Zoll. Foto: tünews INTERNATIONAL / Oula Mahfouz.

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