Verpackungssteuer in Tübingen bleibt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Die Tübinger Verpackungssteuer ist in den meisten Punkten rechtmäßig. Das berichten das Gericht und die Stadt Tübingen jeweils in Pressemitteilungen. Mit dieser Steuer auf Einweg-Geschirr und -Verpackungen wollte die Stadt die Vermüllung durch „take away“-Behälter verringern und Mehrwegsysteme fördern. Dagegen gab es eine Klage. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte jetzt die Position der Stadt. Danach kosten Geschirr und Verpackungen wie Pommes-Schalen und Kaffeebecher 50 Cent, Einweg-Besteck oder Trinkhalme 20 Cent. Das gilt rückwirkend zum 1. Januar 2022, an dem die Steuer ursprünglich eingeführt werden sollte. Die Stadt wird 440 Betriebe in Tübingen wie Imbisse, Cafés, Bäckereien und Tankstellen Steuerbescheide für die Jahre 2022 und 2023 schicken.
Mehr Informationen unter https://www.tuebingen.de/1620.html#/39954
und https://www.tuebingen.de/verpackungssteuer
sowie vom Bundesverwaltungsgericht unter https://www.bverwg.de/de/pm/2023/40

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www.tuenews.de

Seit 1. Januar 2022 gilt in Tübingen eine Steuer auf Einwegverpackungen für “to go”-Speisen und -Getränke. Jetzt wurde sie höchstrichterlich bestätigt. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.
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