Haben sich die Heizkosten im Jahr 2022 gegenüber 2021 verdoppelt? Dann lohnt es sich für private Haushalte, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Die staatlichen Härtefall-Hilfen gelten für nicht leitungsgebundene Energieträger wie zum Beispiel Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzbriketts, Kohle oder Koks. Sie gelten nicht für Fernwärme oder Ferngas. Maximal gibt es 2000 Euro pro Haushalt. Die Hilfe kann online bis spätestens Freitag, 20. Oktober, über die Seite https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ beantragt werden. Erforderliche Formulare für Anträge in Papierform können über die Hotline 0711 / 12 61 600 bestellt werden.
Informationen über notwendige Nachweise für den Antrag und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sich auf der Seite des Umweltministeriums Baden-Württemberg:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte
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Rauchende Schornsteine über den Dächern Tübingens. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.
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