Bahn verspätet: Keine Entschädigung mehr bei Unwetter

Wenn Züge sich verspäten oder ganz ausfallen, gibt es bei der Deutschen Bahn Entschädigungen. Das galt bisher ganz unabhängig von der Ursache der Verspätung. Vom 7. Juni an ändert sich das: Bei Ausfällen und Verzögerungen wegen schlechten Wetters, Sabotage oder wenn Personen auf den Gleisen sind, gibt es dann kein Geld mehr. Das alles fällt unter den Begriff „höhere Gewalt“. Das geht aus der neuen EU-Bahngastrechte-Verordnung hervor, über die das Europäische Verbraucherzentrum informiert. Streiks des Bahnpersonals fallen übrigens nicht unter die Ausnahmeregeln. Wenn also die Lokführer streiken und der Zug deshalb nicht kommt, erhalten Fahrgästen auch künftig Geld. Alle diese Regeln gelten in ganz Europa. (https://www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/bahnreisen/fahrgastrechte-bahn.html)
Kommt ein Zug mit 60 bis 119 Minuten Verspätung am Ziel an, können Fahrgäste 25 Prozent des Fahrpreises zurückfordern. An zwei Stunden Verspätung sind es sogar 50 Prozent. Außerdem haben die betroffenen Bahnkunden nach einer Stunde Wartezeit Anspruch auf Getränke und etwas zu essen. Bei Zeitkarten – also beispielsweise Monatskarten – gelten andere Regeln. Entschädigungen gibt es dann erst ab einer Verspätung von mehr als einer Stunde. Da Entschädigungen aber erst ab 4 Euro ausgezahlt werden, kann es passieren, dass Pendler leer ausgehen. Wichtig ist es in allen Fällen, sich die Verspätung von der Bahn bestätigen zu lassen. Zumindest sollte man Anzeigetafeln fotografieren.
Künftig darf die Bahn seine Kunden auch auf andere Bahnunternehmen umbuchen – man fährt dann statt mit der DB eben mit einem Flixtrain. Man kann sich die Weiterreise auch selbst organisieren und der Bahn die Rechnung schicken. Das muss man aber vorher mit der Bahn abklären. Diese Einschränkung fällt weg, wenn die Bahn innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des Zuges kein Angebot gemacht hat.
Wichtig ist auch, dass man für längere Strecken – also etwa von Tübingen nach Berlin – eine durchgehende Fahrkarten hat. Wer nämlich die Strecke von Tübingen nach Stuttgart separat bucht und dann wegen einer Verspätung in Stuttgart den ICE verpasst, hätte sonst nur Anspruch auf Entschädigung für die erste Strecke. Probleme könnten sich auch für Nutzer des 49-Euro-Tickets ergeben. Wer Tickets zu einem „erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt“ gebucht hat, darf nämlich nicht auf Fernverkehrszüge ausweichen, wenn sein Nahverkehrszug länger als 20 Minuten auf sich warten lässt.
Geändert haben sich auch die Fristen: Wegen Verspätung oder Zugausfall Geld zurückfordern konnte man bisher ein ganzes Jahr lang. Vom 7. Juni an reduziert sich die Frist auf drei Monate.
Eine Entschädigung lässt sich über das Fahrgastrechteformular der Deutschen Bahn beantragen. Man kann dazu das Fahrgastrechteformular herunterladen, ausfüllen und es dann bei einem Reisezentrum abgeben oder per Post schicken. Entschädigungen für internationale Tickets können nur online beantragt werden. Weitere Infos gibt es direkt bei der Deutschen Bahn. https://www.bahn.de/service/buchung/fahrgastrechte#formular

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Jugendticket für Baden-Württemberg. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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