Wichtige Info für Paare ohne Trauschein

Wer heute ohne staatlichen Trauschein als Paar zusammenlebt, wird vor dem Gesetz in vielen Bereichen wie Fremde behandelt. In diesem Text werden wir auf wichtige Punkte eingehen, auf die unverheiratete Paare achten sollten.
Krankheit
Da die Ärzte der Schweigepflicht unterliegen, dürfen sie keine Auskünfte über den Gesundheitszustand des Partners geben. Deswegen sollten unverheiratete Paare sich gegenseitig eine Vorsorgevollmacht erteilen.
Wohnungsmiete
Beide Partner sollten ihren Namen im Mietvertrag eintragen und diesen unterschreiben. Damit lässt sich verhindern, dass bei einer Trennung ein Partner vor die Tür gesetzt wird. Beide Mieter haften für die Mietzahlung und die Nebenkosten. Wenn man den Mietvertrag nicht unterschreiben will, sollte man mit dem Partner ein befristetes Nutzungsrecht vertraglich vereinbaren.
Sorgerecht
Ohne Trauschein hat die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Wenn der Vater auch das Sorgerecht haben möchte, muss er es beim Jugendamt beantragen und die Vaterschaft anerkennen.
Unterhalt
Unverheiratete Paare haben nach einer Trennung keine Unterhaltsansprüche. Nur wenn das Paar Kinder hat, hat der Partner, der sich überwiegend um die Kinderbetreuung kümmert, einen Unterhaltsanspruch, bis das jüngste Kind drei Jahre alt wird.
Mehr Info unter:
https://www.br.de/radio/bayern1/ehe-ohne-trauschein-rechte-100.html
https://ihr-ratgeber-recht.de/sieben-probleme-unverheirateter-paare/
Bei Fragen und Problemen kann man sich an das Jugend- und Familienberatungszentrum JFBZ Tübingen wenden. Das bietet eine kostenlose Beratung an.
Mail: jfbz-tue@kreis-tuebingen.de
https://www.kreis-tuebingen.de/jfbz

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Das Jugendamt für den Landkreis Tübingen befindet sich im Landratsamt. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

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