Erwachsene dürfen seit April dieses Jahres legal kiffen – wenn sie das nicht gerade in der Nähe von Schulen oder Kinderspielplätzen tun. Verboten ist und bleibt es aber, bekifft Auto zu fahren. Allerdings wurde jetzt ein Grenzwert festgelegt: Bestraft wird, wer mit mehr als 3,5 Nanogramm THC pro Millimeter Blut am Steuer sitzt. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Bisher gab es für Autofahrer praktisch ein Totalverbot für Cannabis, denn der Grenzwert lag bei 1 Nanogramm pro Millimeter Blut.
Was ändert sich für Autofahrer?
Seit 22. August müssen Autofahrer, die mit mehr als 3,5 Nanogramm des Cannabiswirkstoffs THC pro Milliliter Blut erwischt werden, 500 Euro Strafe zahlen. Außerdem gibt es einen Monat Fahrverbot. Beim zweiten Mal kostet es bereits 1000 Euro und das Fahrverbot verlängert sich auf drei Monate. Wer öfter erwischt wird, zahlt 1500 Euro und darf ebenfalls drei Monate nicht fahren. Der neue Grenzwert soll in etwa 0,2 Promille bei Alkohol entsprechen.
Was gilt für E-Scooter und Fahrräder?
Der Grenzwert gilt auch für das Fahren mit einem E-Scooter, das bestätigt das Polizeipräsidium Reutlingen auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL. Entscheidend dafür ist, dass das Gefährt über einen Motor verfügt. Von Fahrradfahrern ist im Gesetzestext nicht die Rede, also gibt es auch keinen Grenzwert. Trotzdem können sich Radler mit THC im Blut strafbar machen, etwa wenn sie mit dem Rad einen Unfall verursachen oder den Verkehr gefährden. „Außerdem ist es gefährlich, bekifft Fahrrad zu fahren“, sagt die Reutlinger Polizei-Pressesprecherin Andrea Kopp. Im Übrigen hat erst kürzlich das Oberlandesgericht Zweibrücken einen bekifften Fahrradfahrer zu 500 Euro Strafe und einem Monat Fahrverbot verurteilt.
Was gilt für Fahranfänger?
Für alle, die jünger als 21 Jahre sind oder den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gibt es ein absolutes Kiff-Verbot. Das gleiche gilt für Alkohol. Wer erwischt wird, zahlt 250 Euro Strafe.
Was passiert, wenn jemand Alkohol getrunken und dann noch gekifft hat?
Dann wird es teurer. Bei Cannabiskonsum sieht das Gesetzt ein komplettes Alkoholverbot vor. Wer mit 3,5 Nanogramm THC erwischt wird und etwas getrunken hat, zahlt 1000 Euro und darf einen Monat lang nicht Autofahren. Im Wiederholungsfall kann das bis zu 2000 Euro und drei Monaten Fahrverbot gehen.
Wie wird gemessen?
Schnelltests über Speichel, Schweiß oder Urin können laut ADAC einen Hinweis geben, ob der Autofahrer oder die Fahrerin Cannabis konsumiert hat. Ist so ein Vortest positiv, folgt ein Bluttest. Experten weisen darauf hin, dass der THC-Wert auch Stunden und Tage nach dem Kiffen noch erhöht sein kann, obwohl sich Autofahrer völlig nüchtern fühlen.
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Hanfblätter. Foto: tuenews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.
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