Vorschriften für Kindersitze im Auto

 

Kindersitze sind für die Sicherheit von Kindern im Auto sehr wichtig. In Deutschland sind die Vorschriften zur Nutzung von Kindersitzen klar geregelt, um die Sicherheit der Kleinen zu gewährleisten.
Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder einer Körpergröße von 150 cm in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Die Auswahl des Kindersitzes richtet sich nach dem Alter, Gewicht und der Größe des Kindes und wird in verschiedene Gruppen unterteilt:
– Gruppe 0/0+: Für Babys und Kleinkinder bis etwa 13 kg (ca. bis 15 Monate),
– Gruppe I: Für Kinder von 9 bis 18 kg (ca. 9 Monate bis 4 Jahre),
– Gruppe II: Für Kinder von 15 bis 25 kg (ca. 3 bis 7 Jahre),
– Gruppe III: Für Kinder von 22 bis 36 kg (ca. 6 bis 12 Jahre).

Bestmöglicher Schutz für Kinder
Der Sitz sollte gemäß den aktuellen Sicherheitsstandards (ECE-R 44/04 oder i-Size) geprüft und genehmigt sein. Auch der Einbau des Kindersitzes muss korrekt erfolgen, entweder mit dem Fahrzeuggurt oder über das Isofix-System, das eine besonders sichere Befestigung ermöglicht.
Wichtig ist, dass der Kindersitz immer nach der Anleitung des Herstellers und den gesetzlichen Anforderungen genutzt wird. Damit wird der bestmögliche Schutz im Fahrzeug gewährleistet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Automobilclubs ADAC: ADAC | Kindersitzpflicht

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www.tuenews.de

Ein Kindersitz auf der Rückbank im Auto. Foto: tuenews INTERNATIONAL / Reem Al Sagheer-Kamel.

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