Was tun, wenn Kinder nicht zur Schule können?

Hamza (14) hat sich beim Fußball einen Fuß verletzt. Was müssen seine Eltern tun, wenn er nicht in die Schule gehen kann?
Die Eltern minderjähriger SchülerInnen sind verpflichtet, die Schule spätestens am zweiten Tag zu informieren, dass ihr Kind nicht in die Schule kommen kann. Sie müssen den Grund – zum Beispiel Krankheit – und die voraussichtliche Dauer mitteilen. Sie können das mündlich, telefonisch oder schriftlich machen. Aber nur mündlich Bescheid zu sagen reicht nicht. Die Erziehungsberechtigten müssen die Schule innerhalb von drei Tagen auch schriftlich benachrichtigen.
Bei längeren Erkrankungen kann ein ärztliches Attest eingefordert werden. SchulleiterInnen können auch verlangen, dass Eltern ein amtsärztliches Zeugnis vorlegen.
Müssen Schulen die Erziehungsberechtigten informieren, wenn ihr Kind nicht in die Schule kommt? Dazu gibt es in Baden-Württemberg keine einheitlichen schulrechtlichen Vorschriften, so das Staatliche Schulamt Tübingen auf Anfrage von tuenews INTERNATIONAL. Das Schulamt rät Eltern, die eine Benachrichtigung wünschen, sich mit ihrem Anliegen direkt an die Schule zu wenden. Eltern könnten das Thema zusätzlich bei einem Elternabend ansprechen.
Siehe die Schulbesuchsverordnung von Baden-Württemberg:
Landesrecht BW | Schulbesuchsverordnung

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www.tuenews.de

Tübinger Schule. Foto: tuenews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.
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