Neuwahlen wegen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers

Deutschland befindet sich in einer Regierungskrise. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der Chef der Bundesregierung, hat Anfang November Bundesfinanzminister Christian Lindner von der FDP entlassen. Wegen des Rückzugs von dessen Partei ist die sogenannte Ampelregierung von SPD, Grünen und FDP zerbrochen. Kanzler Scholz hat keine Mehrheit mehr im Bundestag. Es ist also unsicher, ob seine vorgeschlagenen Gesetze beschlossen werden. Sein Ziel ist es nun, den Weg für Neuwahlen des Bundestages freizumachen. Deswegen will Scholz am 11. Dezember die Vertrauensfrage stellen. Am 16. Dezember soll der Bundestag darüber abstimmen.

Wie funktioniert die Vertrauensfrage?
Die Vertrauensfrage ist im Grundgesetz Artikel 68 geregelt. Das Instrument kann auf zwei Arten eingesetzt werden: zur Stabilisierung der Regierung oder für Neuwahlen. In beiden Fällen soll es für eine handlungsfähige Regierung sorgen.
Spricht die Mehrheit des deutschen Bundestages dem Bundeskanzler nicht das Vertrauen aus, kann er dem Bundespräsidenten vorschlagen den Bundestag aufzulösen. Es kommt zu Neuwahlen.
Davon geht Kanzler Scholz aus. Denn nach dem Bruch der Ampel-Koalition hat er keine Mehrheit mehr im Bundestag.

Wie sieht der Ablauf bis zu Neuwahlen aus?
Bundeskanzler Scholz will nach der verlorenen Vertrauensfrage dem Bundespräsidenten vorschlagen, den Bundestag aufzulösen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss das dann innerhalb von 21 Tagen tun. Gleichzeitig mit der Verkündung wird er einen Termin für die Neuwahl bekanntgeben. Diese muss nach Artikel 39 Grundgesetz innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Die Neuwahl soll am 23. Februar 2025 sein. Darauf haben sich die Regierungspartei SPD und die größte Oppositionspartei CDU/CSU geeinigt. Die deutsche Bundesregierung bleibt solange im Amt, bis ein neuer Kanzler gewählt und seine Ministerinnen und Minister ernannt sind.

Weiterführende Links:
Vertrauensfrage: Bundesregierung | Vertrauensfrage
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_68.html
Grundgesetz: Bundestag | Grundgesetz
Bundestag: https://www.bundestag.de/

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Das Reichstagsgebäude in Berlin. Foto: tünews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.

 

 

 

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