Ab dem Wintersemester 2024/25 gibt es in Baden-Württemberg für BAföG-Berechtigte die Möglichkeit, eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro zu beantragen. Diese Förderung ist speziell für Studierende unter 25 Jahren vorgesehen, die zuvor Bürgergeld oder andere Sozialleistungen bezogen haben und sich erstmals für ein Vollzeitstudium an einer Hochschule in Deutschland, einem EU-Staat oder der Schweiz einschreiben. Die Studienstarthilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und kann für die anfänglichen Kosten, wie Umzug, Mietkaution oder Lernmaterialien, verwendet werden.
Anträge auf die Studienstarthilfe müssen digital über das Portal BAföG Digital gestellt werden und können bis zum Ende des Monats, der nach Studienbeginn folgt, eingereicht werden. Wenn das Semester im Oktober beginnt, muss der Antrag bis 30. November gestellt sein. Diese Förderung soll finanziell benachteiligten Studienanfängern den Einstieg erleichtern. Sie wird nicht ohne andere Sozialleistungen angerechnet. Auch Studienanfänger im EU-Ausland können die Prämie beantragen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Zusätzliche Details zur Studienstarthilfe finden sich auf den Websites des BAföG | Studienstarthilfe
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Universität Tübingen: Campus Morgenstelle. Foto: tuenews INTERNATIONAL / Mostafa Elyasian.