Einen Tag nach der Befreiung Syriens vom Assadregime hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutschland alle laufenden Asylverfahren von Syrerinnen und Syrern auf Eis gelegt. Viele Geflüchtete sind jetzt in Sorge, dass sie nicht mehr bleiben können. TuenewsInternational hat beim BAMF nachgefragt.
Was passiert mit Geflüchteten aus Syrien mit subsidiärem Schutz?
Der weitaus größte Teil der Geflüchteten aus Syrien hat keine Asylanerkennung, sondern erhielt subsidiären Schutz. Im Moment ändert sich für sie nichts. „Welche Auswirkungen die sich verändernde Lage auf die Möglichkeiten von syrischen Flüchtlingen zur Rückkehr in ihre Heimat haben wird, ist nicht vorhersehbar“, schreibt die Pressestelle des BAMF. Und weiter: „Auch die Bewertung des Schutzstatus von in Deutschland lebenden anerkannten syrischen Flüchtlingen hängt von der weiteren Lageentwicklung ab. Das gegenwärtige Aufenthaltsrecht sieht vor, dass gut integrierte Drittstaatsangehörige – worunter selbstverständlich auch Syrer fallen – das Bundesgebiet nicht notwendigerweise verlassen müssen, weil ein Aufenthalt im Herkunftsstaat zumutbar ist. In Deutschland leben legal Menschen aus vielen Staaten: Studierende, Fachkräfte und erfolgreiche Selbstständige. Schutzgewährung ist nicht der einzige Rechtsgrund, den das Aufenthaltsrecht vorsieht.“
Kann der Flüchtlingsstatus aberkannt werden?
Wenn sich die Lage in Syrien dauerhaft beruhigt und keine Gefahr mehr beseht, kann es sein, dass Deutschland Aufenthaltsrechte widerruft. Auf seiner Homepage schreibt das BAMF dazu: „Das Bundesamt ist gesetzlich verpflichtet, die Asylanerkennung, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, die Gewährung des subsidiären Schutzes und die Feststellung von nationalen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7AufenthG zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen hierfür nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich die Verfolgungssituation dauerhaft geändert hat bzw. diese nicht mehr besteht und den Betroffenen bei einer Rückkehr keine Gefahren mehr drohen.“
Können Menschen aus Syrien überhaupt noch einen Asylantrag stellen?
Jeder Ausländer, der sich in Deutschland aufhält, dürfe Asyl beantragen, schreibt das Amt. „Dies gilt auch für syrische Staatsangehörige.“
Welche Möglichkeiten gibt es, den Aufenthalt abzusichern?
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg rät Geflüchteten, die schon länger in Detuschland sind, eine Niederlassungserlaubnis oder die Einbürgerung zu beantragen. „Wer eine Niederlassungserlaubis besitzt, verliert diese nicht automatisch, sollte das BAMF irgendwann mal den Schutzstatus widerrufen“, schreibt der Flüchtlingsrat.
Gibt es auch andere Regionen auf der Welt, für die Asylverfahren ausgesetzt wurden?
Derzeit ist das laut BAMF für den Gazastreifen der Fall. Eine abschließende Beurteilung sei dort derzeit nicht möglich. „Dort zeichnet sich eine perspektivische Entwicklung hin zu einer stabilisierten Lage nicht ab, weshalb vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, innerhalb der gesetzlich festgelegten, regulären Bearbeitungsfrist von sechs Monaten über einen Asylantrag zu entscheiden“, schreibt das BAMF auf Anfrage von tuenews International. Das sei schon seit dem 9. Januar der Fall.
Weitere Informationen:
www.bamf.de
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Bilder der Zerstörung aus Damaskus, Syrien. Foto: tuenews INTERNATIONAL / Nour Mahfouz.