Ab 2. November in Baden-Württemberg: Keine Unterhaltungsveranstaltungen in Schulen

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Schulen müssen auf Unterhaltungsveranstaltungen wie zum Beispiel Theateraufführungen oder Konzerte verzichten. Ansonsten kann der Unterricht mit den bisher geltenden Regeln gehalten werden. Dazu gehört unter anderem die Maskenpflicht. Sie gilt mittlerweile auch im Unterricht für SchülerInnen der weiterführenden Schulen ab Klasse 5 und an beruflichen Schulen. Schulveranstaltungen wie zum Beispiel Elternbeirats- und Schülerratssitzungen darf es weiterhin geben, wenn die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis 30. November

tun110107

Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 01.11.2020

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html