In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Schulen müssen auf Unterhaltungsveranstaltungen wie zum Beispiel Theateraufführungen oder Konzerte verzichten. Ansonsten kann der Unterricht mit den bisher geltenden Regeln gehalten werden. Dazu gehört unter anderem die Maskenpflicht. Sie gilt mittlerweile auch im Unterricht für SchülerInnen der weiterführenden Schulen ab Klasse 5 und an beruflichen Schulen. Schulveranstaltungen wie zum Beispiel Elternbeirats- und Schülerratssitzungen darf es weiterhin geben, wenn die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis 30. November
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 01.11.2020