Ab 2. November in Baden-Württemberg: Gastgewerbe dicht

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Demnach müssen Restaurants, Gaststätten, Bars, Kneipen, Imbisse, Cafés oder Shisha-Bars und andere gastgewerbliche Einrichtungen schließen. Weiterhin erlaubt ist der Verkauf über die Theke für den Verzehr außer Haus, sowie Abhol- und Lieferdienste. Auch Tische im Außenbereich für den Verzehr vor Ort sind nicht erlaubt. Metzgereien, Bäckereien, Eisdielen, Feinkostläden usw. dürfen ebenfalls nur noch Speisen zur Mitnahme sowie Abhol- und Lieferdienste anbieten. Kantinen dürfen für Betriebsangehörige und Angehörige öffentlicher Einrichtungen weiter geöffnet bleiben. Externe Gäste dürfen hier nicht mehr essen. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis zum 30. November.

tun110106

Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Sylvia Haden, 01.11.2020

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html