In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Demnach dürfen Hotels, Gasthöfe, Ferienwohnungen, Campingplätze oder Jugendherbergen keine Touristen mehr beherbergen. Erlaubt sind noch Aufenthalte zu geschäftlichen und dienstlichen Zwecken oder in Härtefällen. Demgegenüber ist Dauercampen gestattet. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis 30. November.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 01.11.2020