Ab 2. November in Baden-Württemberg: Kinderspielplätze und Bolzplätze eingeschränkt

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Spielplätze bleiben generell weiterhin geöffnet. Allerdings müssen Besucherinnen und Besucher die Mindestabstände zu Angehörigen anderer Haushalte einhalten. Auch hier gilt, dass Ansammlungen mit mehr als zehn Personen und aus mehr als zwei Haushalten verboten sind. Bolzplätze dürfen nur für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis zum 30. November.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 23.09.2020

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