In Baden-Württemberg gelten ab Montag, dem 2. November 2020 schärfere Corona-Regeln. Ab dann dürfen nur noch 10 Personen im öffentlichen Raum zusammenkommen. Diese Personen dürfen aus nicht mehr als zwei Haushalten stammen, wenn sie nicht miteinander verwandt sind. Haushalt bedeutet eine abgeschlossene Wohneinheit wie etwa eine Wohnung, Wohngemeinschaft, Wohngruppe oder ein Einfamilienhaus. Öffentlicher Raum sind alle öffentlich zugänglichen Straßen, Plätze, Wege, Parks, Wälder, anmietbaren Veranstaltungsräume, Eventlocations und andere für jedermann zugänglichen Flächen. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob man zu Fuß mit dem Fahrrad, im Auto oder auf dem Pferd unterwegs ist. Zu anderen Gruppen ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu halten. Auf stark frequentierten Flächen und Wegen, wo dieser Abstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1.11.2020. Die Regeln gelten zunächst bis zum 30. November.
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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 01.11.2020