Ab 2. November in Baden-Württemberg: Nur noch kleine private Feiern

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Bei privaten Feiern und Veranstaltungen dürfen nur noch zehn Personen zusammenkommen. Dies gilt beispielsweise für Feiern zu Geburtstagen, zur Hochzeit, für private Krabbelgruppen, eine Party oder auch eine private Verkaufsveranstaltung. Die Regel gilt unabhängig davon, ob sich die Personen privat oder im öffentlichen Raum treffen. Diese zehn Personen dürfen generell nur noch aus zwei Haushalten stammen. Die zehn Personen dürfen nur dann aus mehr als zwei Haushalten stammen, wenn es Großeltern, Eltern und Kinder oder Lebenspartner sind. Tanzveranstaltungen, einschließlich     Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben sind unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona- Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis zum 30. November.
tun 110102

Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Sameer Ibrahim, 23.09.2020

Aktuelle Informationen zu Corona: Hier klicken

TÜNEWS INTERNATIONAL

Related posts

Contact Us

Magazine Html