Ab 2. November in Baden-Württemberg: Untersagte Dienstleistungen

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, schärfere Corona-Regeln. Die Landesregierung will soziale Kontakte einschränken, damit sich der Corona-Virus möglichst wenig von Mensch zu Mensch ausbreiten kann. Deshalb werden Dienstleistungen, die nicht für den alltäglichen Bedarf notwendig sind, geschlossen. Das sind Kosmetikstudios, Nagelstudios, Kosmetische Fußpflege, Massagestudios (mit Ausnahme von medzinisch verordneten Behandlungen), Tattoo- und Piercingstudios. Erlaubt bleiben medizinisch notwendige Behandlungen. Prostitution und jede Art von sexuellen Dienstleistungen, Sauna-, FKK- oder Swinger-Clubs müssen schließen oder sind untersagt. Weiterhin öffnen dürfen Sonnenstudios, Friseurbetriebe und Barbershops. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis 30. November.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Mostafa Elyasian, 01.11.2020

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