Ab. 2. November in Baden-Württemberg: Nur notwendige Reisen machen

In Baden-Württemberg gelten ab Montag, 2. November, strengere Corona-Regeln. Die Bewegungsfreiheit soll zwar nicht eingeschränkt werden. Aber die Menschen sollten möglichst auf nicht notwendige Reisen und Besuche verzichten. Ihnen stehen beispielsweise auch keine Übernachtungsmöglichkeiten in Hotels und Pensionen zur Verfügung. Das gilt nicht für geschäftliche oder dienstliche Reisen, Fahrten zur Betreuung von Pflegebedürftigen, Kranken oder Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Wer das vorhat, sollte vorher allerdings in der Einrichtung fragen, ob die Besuchszeiten oder Besuchsbedingungen wegen der aktuellen Lage eingeschränkt sind. Dies steht in der Sechsten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 1. November 2020. Die Regeln gelten zunächst bis 30. November.

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Impressionen zum Leben in Zeiten der Corona-Pandemie: Foto: tünews INTERNATIONAL; Youssef Kanjou, 10.04.2020

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